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   OLG Stuttgart, 11.02.1981 - 8 W 557/80   

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https://dejure.org/1981,20088
OLG Stuttgart, 11.02.1981 - 8 W 557/80 (https://dejure.org/1981,20088)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.02.1981 - 8 W 557/80 (https://dejure.org/1981,20088)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Februar 1981 - 8 W 557/80 (https://dejure.org/1981,20088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umschreibung einer Vollstreckungsklausel auf einen Sozialhilfeträger nach Überleitung eines titulierten Anspruchs nur für die Vergangenheit

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO § 727, BSHG §§ 90, 91
    Verfahrensrecht; Unterhaltsrecht; Umschreibung einer Vollstreckungsklausel auf den Sozialhilfeträger.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 696
  • Rpfleger 1981, 313
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.1981 - 8 W 557/80
    Eine Umschreibung des Titels für die Zukunft ist bei einer Anspruchsüberleitung nach §§ 90, 91 BSHG nicht möglich, denn die Überleitungsanzeige bewirkt den Übergang künftiger Ansprüche auf den Sozialhilfeträger nur unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Zahlungen (BGHZ 20, 127; BVerwGE 42, 198; OLG Düsseldorf FamRZ 1972, 402; KG FamRZ 1978, 134; OLG Köln Rpfleger 1979, 28); außerdem darf der Schuldner trotz der Überleitung für die Zukunft weiterhin mit befreiender Wirkung an den Gläubiger zahlen (BVerwGE 50, 64, 66).

    Die Überleitungsanzeige selbst muß den Umfang der geleisteten Hilfe nicht notwendig beziffern, sie kann es aber (BVerwGE 42, 198; 50, 64).

  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.1981 - 8 W 557/80
    Eine Umschreibung des Titels für die Zukunft ist bei einer Anspruchsüberleitung nach §§ 90, 91 BSHG nicht möglich, denn die Überleitungsanzeige bewirkt den Übergang künftiger Ansprüche auf den Sozialhilfeträger nur unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Zahlungen (BGHZ 20, 127; BVerwGE 42, 198; OLG Düsseldorf FamRZ 1972, 402; KG FamRZ 1978, 134; OLG Köln Rpfleger 1979, 28); außerdem darf der Schuldner trotz der Überleitung für die Zukunft weiterhin mit befreiender Wirkung an den Gläubiger zahlen (BVerwGE 50, 64, 66).

    Die Überleitungsanzeige selbst muß den Umfang der geleisteten Hilfe nicht notwendig beziffern, sie kann es aber (BVerwGE 42, 198; 50, 64).

  • BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.1981 - 8 W 557/80
    Eine Umschreibung des Titels für die Zukunft ist bei einer Anspruchsüberleitung nach §§ 90, 91 BSHG nicht möglich, denn die Überleitungsanzeige bewirkt den Übergang künftiger Ansprüche auf den Sozialhilfeträger nur unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Zahlungen (BGHZ 20, 127; BVerwGE 42, 198; OLG Düsseldorf FamRZ 1972, 402; KG FamRZ 1978, 134; OLG Köln Rpfleger 1979, 28); außerdem darf der Schuldner trotz der Überleitung für die Zukunft weiterhin mit befreiender Wirkung an den Gläubiger zahlen (BVerwGE 50, 64, 66).
  • OLG Schleswig, 24.01.1985 - 10 WF 344/84
    Durch die Überleitung nach §§ 90, 91 BSHG wird bewirkt, daß die künftigen Unterhaltsansprüche auf den Sozialhilfeträger unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Zahlungen übergehen (vgl. BGH FamRZ 1956, 144; OLG Köln Rpfleger 1979, 28; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 378; OLG Bremen FamRZ 1980, 725; OLG Stuttgart JurBüro 1981, 940; OLG Bamberg FamRZ 1983, 204).

    Insoweit wird auch auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (JurBüro 1981, 940) verwiesen.

  • OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
    Das von dem Amtsgericht ohne Abhilfe vorgelegte Rechtsmittel ist als unbefristete (Durchgriffs-)Beschwerde zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - FamRZ 1981, 696; OLG Stuttgart [17. ZS] DAVorm 1982, 792).
  • OLG Bamberg, 22.09.1982 - 2 WF 141/82

    Anspruch auf Umschreibung eines Unterhaltstitels geschiedener Eheleute ;

    Durch eine solche Zeugniserklärung kann ein Sozialhilfeträger seine Zahlungen ausreichend iSd § 727 ZPO belegen (OLG Stuttgart FamRZ 1981, 696).
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